Weitere Entscheidung unten: VK Hamburg, 07.04.2010

Rechtsprechung
   VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10   

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VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10 (https://dejure.org/2010,1310)
VK Bund, Entscheidung vom 05.03.2010 - VK 1-16/10 (https://dejure.org/2010,1310)
VK Bund, Entscheidung vom 05. März 2010 - VK 1-16/10 (https://dejure.org/2010,1310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen. - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtzeitigkeit der Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    VK Bund contra EuGH: Pflicht zur "unverzüglichen” Rüge doch europarechtskonform

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Europarechtskonformität der "unverzüglichen Rüge”?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepräklusion in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB steht EuGH-Rechtsprechung nicht entgegen! (IBR 2010, 296)

 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    für bei Gericht einzureichende Schriftsätze durch den BGH bereits entschieden (vgl. Beschluss vom 25. April 2006, IV ZB 20/05).

    Dass für die Kenntnisnahme erst ein Ausdruck erforderlich ist, ist insoweit mit einer Übermittlung per Post vergleichbar, wo der Zugang nicht daran scheitert, dass bei Einwurf in den Briefkasten für eine Kenntnisnahme das Schreiben auch erst aus dem Briefkasten herausgeholt und gegebenenfalls ein Umschlag geöffnet werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006, IV ZB 20/05).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2006 - Verg 56/06

    Kein Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A ohne

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Welche Zeitspanne noch als unverzüglich gelten kann, ist stets aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2006, VII- Verg 56/06, m..w.N.).

    Die erst vier Tage später am 18. Januar 2010 nach Ablauf der Angebotsfrist erhobene Rüge wird der gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB gebotenen Unverzüglichkeit nicht gerecht; die ASt hätte ihre Rüge bei dieser Sachverhaltskonstellation spätestens innerhalb von ein bis drei Tagen nach Kenntniserlangung erheben müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. April 2007, Verg 1/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Des Weiteren wird insoweit auch im Rahmen des Privatrechtsverkehrs (jedenfalls bei Kapitalgesellschaften im geschäftlichen Verkehr) vom Zugang ausgegangen, da das Telefaxschreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er die Möglichkeit hatte, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008, 12 U 65/08; zur Übertragung der Grundsätze des Schriftsatzzugangs auf den Privatrechtsverkehr auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93).
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 12 U 65/08

    Zugang eines Schreibens per Fax-Übertragung; "OK"-Vermerk des Sendeberichts als

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Des Weiteren wird insoweit auch im Rahmen des Privatrechtsverkehrs (jedenfalls bei Kapitalgesellschaften im geschäftlichen Verkehr) vom Zugang ausgegangen, da das Telefaxschreiben so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass er die Möglichkeit hatte, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008, 12 U 65/08; zur Übertragung der Grundsätze des Schriftsatzzugangs auf den Privatrechtsverkehr auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994, VIII ZR 153/93).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Zwar hatte dieser eine britische Regelung für nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt, nach der die Einleitung eines (Nachprüfungs-) Verfahrens nur zulässig ist, wenn das Verfahren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Eintreten eines Grundes für die Einleitung des Verfahrens eingeleitet wird (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Januar 2010, C-406/08).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Andernfalls würde es sich um einen der positiven Kenntnis gleichzusetzenden Fall handeln, in dem sich die ASt der ihr möglichen Erkenntnis bewusst verschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 2009, VII-Verg 12/09).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Die ASt hat sich weder ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt, noch hat sich die Bg aktiv am Verfahren beteiligt, indem sie eigene Sachanträge gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2006, VII-Verg 61/05).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 30/00

    Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    In Anbetracht des Zugangs der Information nach § 115 Abs. 1 GWB vor Zuschlagserteilung kommt es nicht mehr darauf an, ob der Zuschlag mit E-Mail vom 1. Februar 2010 auch deshalb nicht wirksam erteilt wurde, weil die "Festlegung der Einzelheiten (Basis Gleisabschluss, Gleisverstärkungen usw.)" offensichtlich noch fehlt und der Auftragsgegenstand möglicherweise noch nicht hinreichend bestimmt ist, so dass ein Zuschlag im Sinne der Annahme eines Vertragsangebots nicht möglich war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001, Verg 30/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2007, 1 Verg 6/07).
  • OLG Naumburg, 16.10.2007 - 1 Verg 6/07

    BAB A 71/ Brückenbau

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    In Anbetracht des Zugangs der Information nach § 115 Abs. 1 GWB vor Zuschlagserteilung kommt es nicht mehr darauf an, ob der Zuschlag mit E-Mail vom 1. Februar 2010 auch deshalb nicht wirksam erteilt wurde, weil die "Festlegung der Einzelheiten (Basis Gleisabschluss, Gleisverstärkungen usw.)" offensichtlich noch fehlt und der Auftragsgegenstand möglicherweise noch nicht hinreichend bestimmt ist, so dass ein Zuschlag im Sinne der Annahme eines Vertragsangebots nicht möglich war (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. März 2001, Verg 30/00; OLG Naumburg, Beschluss vom 16. Oktober 2007, 1 Verg 6/07).
  • OLG München, 13.04.2007 - Verg 1/07

    Verspätete Rüge

    Auszug aus VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10
    Die erst vier Tage später am 18. Januar 2010 nach Ablauf der Angebotsfrist erhobene Rüge wird der gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB gebotenen Unverzüglichkeit nicht gerecht; die ASt hätte ihre Rüge bei dieser Sachverhaltskonstellation spätestens innerhalb von ein bis drei Tagen nach Kenntniserlangung erheben müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. April 2007, Verg 1/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2006, VII-Verg 56/06).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2010 - 11 Verg 5/10

    Vergaberecht: Anforderungen an die Konkretisierung von Rügen; zwingender

    Die Antragstellerin meint, die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB geregelte Rügefrist sei im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs C- 406/08) mit den Vorgaben des Europäischen Rechts unvereinbar und deshalb nichtig [bejahend VK Hamburg, Beschluss vom 7.4.2010 - VK BSO 2/10; ablehnend VK Bund, Beschluss vom 5.3.2010 - VK1-16/10 - zitiert nach juris].
  • OLG Frankfurt, 04.06.2010 - 11 Verg 4/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Substanziierung einer Rüge

    Die Antragstellerin meint, die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB geregelte Rügefrist sei im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 (Rs C- 406/08 - bei juris) mit den Vorgaben des europäischen Rechts unvereinbar und deshalb nichtig ist [bejahend VK Hamburg, Beschluss vom 7.4.2010 - VK BSO 2/10; ablehnend VK Bund, Beschluss vom 5.3.2010 - VK1-16/10 - zitiert nach juris].
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Teilweise wird die Übertragung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB indes abgelehnt, weil diese Vorschrift keine Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren enthalte und der Begriff der Unverzüglichkeit im Übrigen im deutschen Recht durch die Definition in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB sowie einer ausgeprägten Rechtsprechung weitgehend konkretisiert sei (VK Bund vom 05.03.2010 - VK 1-16/10).
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Rechtsprechung
   VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5855
VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10 (https://dejure.org/2010,5855)
VK Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2010 - VK BSU 3/10 (https://dejure.org/2010,5855)
VK Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2010 - VK BSU 3/10 (https://dejure.org/2010,5855)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB: EuGH-Rechtsprechung steht entgegen! (IBR 2010, 295)

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (44)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
    Mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) dürfe § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB keine Anwendung mehr finden.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) sei die Frage der Unverzüglichkeit der Rügen praktisch obsolet geworden.

    a) Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (Az. C-406/08 und C-456/08) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.

    Außerdem dürften die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des mit der Richtlinie 89/665 angestrebten Ziels der zügigen Behandlung den Effektivitätsgrundsatz nicht außer Acht lassen, der dem in Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie ausdrücklich erwähnten Ziel der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren zugrunde liegt und nach dem die Anwendungsmodalitäten der nationalen Ausschlussfristen die Ausübung der Rechte, die den Betroffenen vom Gemeinschaftsrecht verliehen sind, nicht unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (vgl. EuGH, Urteil vom 28.01.2010, Az. C-456/08).

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
    Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (IBR 2010, 159; IBR 2010, 127) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.

    Mit Blick auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) dürfe § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB keine Anwendung mehr finden.

    Nach der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteile vom 28.01.2010, Az. C-406/08 und C-456/08) sei die Frage der Unverzüglichkeit der Rügen praktisch obsolet geworden.

    a) Die Vergabekammer sieht sich durch die jüngsten Urteile des EuGH vom 28.01.2010 (Az. C-406/08 und C-456/08) gehindert, jedenfalls die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB anzuwenden.

  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Auszug aus VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
    Zwar gilt grundsätzlich, dass die Auslegung und Anwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen einer vollständigen Nachprüfung unterliegt Sofern aber im Einzelfall bei der Wertung von Angeboten ein Beurteilungsspielraum bzw. eine Bewertungsprärogative besteht, kann die Vergabekammer nicht ihre Wertung an die Stelle der Wertung der Vergabestelle setzen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss, vom 20.01.2009, Az, VK-SH 17/08; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom. 26.01.2007, Az. 1 VK 78/06).

    Es sind vielmehr unterschiedliche Beurteilungen denkbar und vertretbar (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 05.08.2005, Az. VK 1 - 83/05; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

    Die Vergabeentscheidung des Auftraggebers muss insoweit zumindest vertretbar sein (vgl. VK Münster, Beschluss vom 30.05.2007, Az. VK 08/07; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2009, Az. VK-SH 17/08).

  • VK Sachsen, 06.07.2010 - 1/SVK/013-10

    § 107 Abs. 3 GWB weiterhin anwendbar!

    Die VK Hamburg (Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 2/10 , Beschluss vom 07.04.2010 - VK BSU 3/10), die VK Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 20.04.2010 - VK 2-7/10), die VK Nordbayern (Beschluss v. 10.02.2010 -Az.: 21.VK - 3194 - 01/10) und die VK Saarland (Beschluss vom 08.03.2010 - 1 VK 03/2010) folgern hieraus, dass das Merkmals unverzüglich derzeit keine Anwendung finden kann.
  • VK Bund, 06.05.2011 - VK 2-22/11

    Inspektion, Prüfung, Wartung und ggf. Instandsetzung im Sinne der DIN 31051 von

    01/10; VK Saarland, Beschluss vom 8. März 2010 - 1 VK 03/2010; VK Hamburg, Beschluss vom 07. April 2010, VK BSU 3/10) - nicht feststellbar, dass die ASt über eine derartige - von der Ag nachzuweisende - positive Kenntnis der behaupteten Vergabeverstöße - in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht - zu.
  • VK Niedersachsen, 18.01.2011 - VgK-61/10

    Zum Verbot von Verhandlungen nach Ablauf der Angebotsabgabefrist

    Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10, entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Be-tracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10; etwas zurückhaltender nun OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10) Auch Schwintowski (Vergaberecht 2010, S. 877 ff) plädiert im Sinne der europaweit zu gewährleistenden Transparenz für einheitliche Fristen anstelle national tradierter und daher nur vor diesem nationalen Hintergrund verständlicher Generalklauseln.
  • VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10

    Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!

    Verfahren VK BSU 3/10.
  • VK Baden-Württemberg, 21.05.2010 - 1 VK 21/10

    Kosten der Bauleitung auf Einheitspreise umrechnen?

    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Antragstellerin, die sich auf das Urteil des EuGH vom 28.01.2010 sowie die Beschlüsse der Vergabekammer Hamburg vom 07.04.2010 (VK BSU 2/10 und VK BSU 3/10) bezieht, hält die Vergabekammer Baden-Württemberg die Rügepräklusion des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB für anwendbar und macht sich die nachvollziehbare und für richtig erachtete Begründung der Vergabekammer des Bundes (Beschluss vom 5.3.2010, VK 1-16/10) zu eigen.
  • VK Niedersachsen, 05.10.2010 - VgK-39/10

    Rechtmäßigkeit eines Nachprüfungsantrages im Vergabeverfahren zur Ermittlung des

    Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10 , entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Betracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10 ; etwas zurückhaltender OLG Celle, noch nicht veröffentlichter Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10).
  • VK Niedersachsen, 10.01.2011 - VgK-61/10

    Auftraggeber ist i.R.e. Vergabeverfahrens zur Änderung offensichtlicher

    Demgegenüber haben die VK Hamburg mit Beschlüssen vom 07.04.2010 (VKBSU 2/10 und VK BSU 3/10) sowie das OLG Celle in einer aktuellen Entscheidung vom 26.04.2010, Az.: 13 Verg 4/10 , entschieden, dass eine Rügepräklusion gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB aufgrund der Vorgaben nach diesen EuGH-Entscheidungen mangels hinreichender Transparenz des Begriffs "unverzüglich" von vornherein nicht mehr in Betracht kommen dürfte (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2010, Az.: 13 Verg. 1/10 ; etwas zurückhaltender nun OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010 13 Verg 8/10) Auch Schwintowski (Vergaberecht 2010, S. 877 ff) plädiert im Sinne der europaweit zu gewährleistenden Transparenz für einheitliche Fristen anstelle national tradierter und daher nur vor diesem nationalen Hintergrund verständlicher Generalklauseln.
  • VK Bund, 23.12.2011 - VK 2-163/11

    Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

    01/10; VK Saarland, Beschluss vom 8. März 2010 - 1 VK 03/2010; VK Hamburg, Beschluss vom 7. April 2010, VK BSU 3/10) überhaupt noch anwendbar ist, war die am 18. November 2011 von der ASt erhobene Rüge noch unverzüglich in diesem Sinne.
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